Munition
Verkauf von Munition
Der Verkauf von Munition unterliegt dem Schweizer Waffengesetz. Wir benötigen von Ihnen einen amtlichen Ausweis Identitätskarte, Pass und einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister – nicht älter als 3 Monate – oder einen Waffenerwerbsschein – nicht älter als 2 Jahre – oder einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass. Alle Dokumente innerhalb der Fristen zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Details zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier: Waffenverordnung